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Revision von Display vom 17.09.2009 - 13:24
Display
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Form der Warenauslage: Beim offenen Display hat der Kunde unmittelbaren Zugriff zur Ware (Selbstbedienung); bei geschlossenem Display hat nur der Verkäufer Zugang zur Ware, um diese den Kunden zu präsentieren (Fremdbedienung).
2. Alle im Rahmen der Verkaufsförderung eingesetzten Verkaufshilfen, wie Verkaufsständer, Regalstopper, Gondeln, Dekorationsmaterial.
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