Fremdbedienung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bedienungsform des Handels mit geringem Grad der Beteiligung des Abnehmers am Kaufprozess: Der Verkäufer präsentiert die Ware, berät den Kunden und tätigt den Verkaufsabschluss (Rechnungserstellung, ggf. Inkasso, Warenausgabe und -verpackung). Typische Bedienungsform im Fachgeschäft.
Vgl. auch Selbstauswahl und Selbstbedienung.
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