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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vorwahl, Halbselbstbedienung, partielle Selbstbedienung; Bedienungsform des Handels, die bezogen auf den Grad der Beteiligung des Abnehmers am Kaufprozess zwischen Fremdbedienung und Selbstbedienung steht: Der Kunde wählt aus dem offen präsentierten Warenangebot eigenständig aus, das Verkaufspersonal steht evtl. zur Beratung, ansonsten nur für den Verkaufsabschluss zur Verfügung; der Kunde trägt die gewählten Waren selbst zur Kasse, wo die Warenausgangskontrolle und das Inkasso vorgenommen werden.
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