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Druckkündigung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, die der Arbeitgeber auf Druck eines Dritten (Belegschaft, Betriebsrat, Behörde, Kunden) ausspricht. In aller Regel kommt nur eine ordentliche Kündigung in Betracht, ggf. in Verbindung mit einer Freistellung. Allerdings darf der Arbeitgeber nicht jedem Druck nachgeben, sondern ist aufgrund der Fürsorgepflicht verpflichtet, erkennbar unangemessenen und ungerechtfertigten Forderungen einen zumutbaren Widerstand entgegenzusetzen. Bei einem unzulässigen Druck auf den Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer gegen den Dritten u.U. ein Schadensersatzanspruch (Schadensersatz) zustehen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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