Einheitliches Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG)
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Haager Einheitliches Kaufgesetz; Gesetz zur Regelung sowohl des Zustandekommens von Kaufverträgen als auch der Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer sowie der Rechtsfolgen, die eintreten, wenn der Käufer bzw. Verkäufer die ihm obliegenden Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt. Es ist durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, UN-Kaufrecht, Wiener Kaufrechtsübereinkommen) ersetzt worden.
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