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Electronic Cash
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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deutsches Zahlungsverfahren, bei dem der Käufer den Kaufpreis mittels Bankkundenkarte und Eingabe der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) am Point of Sale (POS)-Terminal bezahlt. Die positive Onlineautorisierung durch die Autorisierungszentrale, welche die Prüfung der PIN, der Echtheit der Karte, einer evtl. Sperre und der Deckung umfasst, garantiert dem Händler die unbedingte Zahlung. Die endgültige Belastung erfolgt im Interbank-Clearing zwischen Händlerbank und kartenausgebender Bank. Eine Sonderform des Electronic Cash ist das Electronic Cash Offline-Verfahren. Im Gegensatz zum „echten“ Electronic Cash findet hier grundsätzlich keine Onlineautorisierung statt. Vielmehr wird anhand des Chips auf der Bankkundenkarte nach einer PIN-Identifikation abgeprüft, ob durch die aktuell vorliegende Zahlung ein vorher festgesetzter Höchstbetrag (z.B. 1.500 Euro) und ein ebenfalls vorher festgesetzter Zeitraum (z.B. 90 Tage) überschritten werden. Ist eine der beiden Voraussetzungen erfüllt, erfolgt eine Onlineautorisierung durch die Autorisierungszentrale.
Vgl. auch POZ, ELV.
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