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elektronische Lohnsteuerkarte

Definition: Was ist "elektronische Lohnsteuerkarte"?

Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Lohnsteuerkarte diente bislang als Träger von bestimmten Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), die die Arbeitgeber für die Berechnung und Abführung der Lohnsteuer benötigen.

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    Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Lohnsteuerkarte diente bislang als Träger von bestimmten Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), die die Arbeitgeber für die Berechnung und Abführung der Lohnsteuer benötigen.

    Ab dem Jahre 2012 sollen diese Informationen in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden. Aufgrund dieses elektronischen Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte in Papierform nicht mehr notwendig.

    Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden, wechselt von den Meldebehörden (Einwohnermeldeämter) zu den Finanzämtern. Für melderechtliche Änderungen wie z.B. Heirat, Geburt eines Kindes oder Kirchenein- oder Kirchenaustritt ist weiterhin die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig. Die gespeicherten Daten können über das Online-Portal von ELSTER eingesehen werden. Dazu ist eine Authentifizierung unter Verwendung der Identifikationsnummer (Identifikationsmerkmal) notwendig.

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