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elektronische Lohnsteuerkarte

Definition: Was ist "elektronische Lohnsteuerkarte"?

Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde die frühere beleghafte Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Lohnsteuerkarte diente als Träger von bestimmten Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), die die Arbeitgeber für die Berechnung und Abführung der Lohnsteuer benötigten.

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    Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde erstmals 2013 die frühere beleghafte Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Lohnsteuerkarte diente als Träger von bestimmten Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), die die Arbeitgeber für die Berechnung und Abführung der Lohnsteuer benötigten.

    Seit dem 1.1.2013 sind diese Informationen in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und werden den Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt. Aufgrund dieses elektronischen Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte in Papierform nicht mehr notwendig.

    Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die früher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden, ist von den Meldebehörden (Einwohnermeldeämter) zu den Finanzämtern gewechselt. Für melderechtliche Änderungen wie z.B. Heirat, Geburt eines Kindes oder Kirchenein- oder Kirchenaustritt ist weiterhin die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig. Die gespeicherten Daten können über das Online-Portal von ELSTER eingesehen werden. Dazu ist eine Authentifizierung unter Verwendung der Identifikationsnummer (Identifikationsmerkmal) notwendig.

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