elektronische Lohnsteuerkarte
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Die elektronischen Lohnsteuerkarte hat erstmals 2013 die frühere beleghafte Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Seit dem 1.1.2013 sind die Informationen,die die Arbeitgeber für die Berechnung und Abführung der Lohnsteuer benötigen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit) in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und werden den Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt.
Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die früher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden, ist von den Meldebehörden (Einwohnermeldeämter) zu den Finanzämtern gewechselt. Für melderechtliche Änderungen wie z.B. Heirat, Geburt eines Kindes oder Kirchenein- oder Kirchenaustritt ist weiterhin die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig. Die gespeicherten Daten können über das Online-Portal von ELSTER eingesehen werden. Dazu ist eine Authentifizierung unter Verwendung der Identifikationsnummer (Identifikationsmerkmal) notwendig.