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Emissionsgeschäft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Bankgeschäft in Form der Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder in Form der Übernahme gleichwertiger Garantien (§ 1 I 2 Nr. 10 KWG). Erfasst sind damit die Fälle des Übernahmekonsortiums und der sog. Übernahmegarantien (Back-up Line).
Ein Bankgeschäft liegt im ersten Fall vor, wenn mehrere Banken eine Emission zu einem festen Kurs in den eigenen Bestand übernehmen, dem Emittenten sofort den Gegenwert vergüten und die übernommenen Effekten anschließend im eigenen Namen und für eigene Rechnung platzieren (Underwriting). Das Übernahmekonsortium trägt das volle Absatzrisiko: Nicht absetzbare Effekten müssen ggf. auf längere Frist oder auf Dauer in den Eigenbestand übernommen werden.
Im zweiten Fall liegt ein Bankgeschäft insofern vor, als zwar bei Geldmarktemissionen von Großunternehmungen die Banken nicht die Primärplatzierung übernehmen, sondern der Kunde sie selbst durchführt. Für den Fall der nicht vollständigen Platzierung am Markt übernehmen die Garantiebanken aber diesen Teil der Emission. Nicht unter § 1 I 2 Nr. 10 KWG fallen die Begebungskonsortien.
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