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Erfüllungsgeschäft

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rechtsgeschäft, das der Erfüllung einer Schuld dient und i.Allg. in einer Verfügung besteht.

    Vgl. auch Abstraktionsprinzip, ungerechtfertigte Bereicherung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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