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Erwerbstätigenrechnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Erwerbstätigenrechnung bezeichnet die Berechnung der Erwerbstätigen und Erwerbspersonen im Bundesgebiet und ist ein in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) integrierter Teil der amtlichen Statistik. Sie dient der Bereitstellung international und intertemporal vergleichbarer Erwerbstätigendaten zum Zweck der kurzfristigen Arbeitsmarktbeobachtung. Daneben fließen die Erwerbstätigenzahlen nach dem Inlandskonzept in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ein. Es werden Erwerbstätige mit Wohnort bzw. Arbeitsort in Deutschland erfasst (s. Inländerkonzept und Inlandskonzept). Die Abgrenzung erfolgt nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen  bzw. den Kriterien der International Labour Organisation (ILO). Die Erhebung der Erwerbstätigenzahlen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen erfolgt auf Grundlage zahlreicher erwerbsstatistischer Quellen. Neben den einzelnen monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Statistiken für einzelne Wirtschaftsbereiche gehören hierzu u.a. die Statistik der Bundesagentur für Arbeit über die sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten, einzelne Fachstatistiken, die Angaben der Personalstandsstatistik über das Personal im Öffentlichen Dienst und die Ergebnisse des Mikrozensus.

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