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EU-Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Definition: Was ist "EU-Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts"?

Ein grundliegendes Ziel der EU ist es, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen, der insbesondere die Bereiche freier Personenverkehr, Visumpolitik, Kontrolle der Aussengrenzen, Schengen, Einwanderung, Asyl, justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen, justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit in Strafsachen, Unionsbürgerschaft, Datenschutz, Grundrechte, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff/Merkmale: Die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres wurde erstmals als sog. „Dritte Säule” im Maastrichter Vertrag als ein Bereich verankert, in dem auf EU-Ebene die zwischenstaatliche Zusammenarbeit koordiniert werden konnte. Anders als in der vergemeinschafteten „Ersten Säule” war der Integrationsgrad also sehr gering. Dies änderte sich mit dem Amsterdamer Vertrag, als wichtige Teile der „Dritten Säule” in die „Erste Säule” überführt wurden. Art. 61 ff. EGV (Art. 67 ff. AEUV) umfassen seitdem z.B. Visum-, Asyl-, Einwanderungs- und Ausländerpolitik. Im Bereich Asylpolitik ist es das Ziel, ein gemeinsames Asylsystem zu schaffen, das auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention gemeinsame Standards und Prozeduren vorsieht. Wichtige Rechtsinstrumente hierbei sind das Dubliner Übereinkommen, das regelt welcher Staat für die Prüfung eines Asylgesuchs zuständig ist, sowie die in der Folge geschaffene Datenbank Eurodac zur Erfassung von Fingerabdrücken von Asylsuchenden und illegalen Einwanderern. Art. 65 EGV (Art. 81 AEUV) enthält seit dem Vertrag von Amsterdam die Zusammenarbeit in Zivilsachen. Außerdem wurde der Schengen-Besitzstand in den EUV und EGV integriert. Eine Ausdehnung von Mehrheitsentscheidungen auf diese Bereiche ist jedoch bislang nicht gelungen. In der „Dritten Säule” verblieb die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS). Letztere hat das Ziel eine effektivere und koordiniertere Verbrechensbekämpfung, z.B. des Terrorismus, organisierte Kriminalität Menschenhandel, Kinderpornographie, Betrug, Korruption und Drogenhandel. Sie stützt sich z.B. auf Zusammenarbeit, Informationsaustausch und gemeinsame Fortbildung der nationalen Polizei- und Zollbehörden, auch unter Einbeziehung von Europol und dem mit dem Vertrag von Nizza geschaffenen Amt Eurojust. Basierend auf einem Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2002, ersetzt seit Januar 2004 ein europäischer Haftbefehl die bisherigen Auslieferungsverfahren.

    2. Umsetzung: Der Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts wird operationell mit Hilfe von Mehrjahresprogrammen umgesetzt, momentan durch das sog. Haager Programm (2005-2010). Ein Grossteil der legislativen Vorschläge der Kommission bezieht sich mittlerweile auf diesen Bereich, z.B. die Vorschläge für Sanktionen für Arbeitnehmer, die illegale Einwanderer beschäftigen, die sog. "Blue Card" zur Vereinfachung hochqualifizierter Einwanderung, einheitliche Aufnahmebedinungen für Forscher, Studenten, Saisonarbeiter etc. aus Drittstaaten, die Schaffung eines europäischen Asylbüros etc. Im Herbst 2008 hat der Europäische Rat einen Europäischen Pakt für Migration und Asyl beschlossen, der auf dem bisher Erreichten aufbaut und ein erneuertes Engagement der Mitgliedsstaaten darstellt, ihre Migrations- und Asylpolitiken verstärkt zu integrieren. – 3. Ausblick: Da das derzeitige Mehrjahresprogramm ("Haager Programm") im Jahre 2010 ausläuft, wird für die zweite Jahreshälfte 2009 die Annahme eines Nachfolgeprogramm angestrebt (voraussichtlich "Stockholmer Programm"), das weitere konkrete Integrationsschritte auf dem Weg zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts umfassen wird.

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