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Europol

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    von den Mitgliedsstaaten der EU mit dem Übereinkommen vom 26.7.1995 aufgrund K. 3 des Vertrages über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (Europol-Übereinkommen; BGBl 1997 II, 2153) errichtetes Europäisches Polizeiamt zur Bekämpfung u.a. des illegalen Drogenhandels, der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels. Im Vertrag über die Europäische Union - Stand Nizza, 2003- ist die polizeiliche Zusammenarbeit geregelt in Art. 29, 30 und 32.

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