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Revision von Expertenvotum vom 03.05.2017 - 10:11

Expertenvotum

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    Sonderform des Schiedsgutachtens; Konfliktparteien vereinbaren vertraglich, dass der Schiedsgutachter ein nicht-verbindliches Schiedsgutachten erstellt (fehlende, nur einseitige, bedingte oder nur vorläufige Bindungswirkung). Faktisch ist die Bindungswirkung in der Praxis sehr groß; vgl. KlageMediationSchiedsgerichtSchiedsgutachterVerhandlungaußergerichtliche Streitbeilegung.

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