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Exportsubvention

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    seitens des Staates gewährte finanzielle Unterstützung der Exporte (Ausfuhr), um sonst nicht konkurrenzfähige Waren auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig zu machen. Es handelt sich um ein Instrument der Außenhandelspolitik. – Vgl. auch tarifäre Handelshemmnisse, Handelspolitik.

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