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Revision von Exportsubvention vom 08.06.2009 - 13:56
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Exportsubvention
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
seitens des Staates gewährte finanzielle Unterstützung der Exporte (Ausfuhr), um sonst nicht konkurrenzfähige Waren auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig zu machen. Es handelt sich um ein Instrument der Außenhandelspolitik. – Vgl. auch tarifäre Handelshemmnisse, Handelspolitik.
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