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Exportsubvention

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    seitens des Staates gewährte finanzielle Unterstützung der Exporte (Ausfuhr), um sonst nicht konkurrenzfähige Waren auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig zu machen. Es handelt sich um ein Instrument der Außenhandelspolitik.

    Vgl. auch tarifäre Handelshemmnisse, Handelspolitik.

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