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Fähigkeit

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    geistige, praktische Anlage, die zu etwas befähigt. Voraussetzung, die neben der Motivation zur Leistungserbringung erforderlich ist (Leistung = Motivation · Fähigkeit). Fähigkeiten können sowohl angeboren (Begabungen) als auch erworben (Fähigkeiten) sein und variieren nach dem Grad ihrer Ausprägung von Person zu Person.

    Die Feststellung von Fähigkeitsunterschieden zum Zwecke der individuellen Leistungsvorhersage ist Gegenstand der Eignungsdiagnostik.

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