Direkt zum Inhalt

Fernsehabkommen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Europäisches Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen vom 22.6.1960 (BGBl. 1965 II 1235 mit Protokollen vom 22.1.1965 und 21.3.1983; sog. Straßburger Fernseh-Abkommen); gewährt Sendeunternehmen, die in einem Vertragsstaat errichtet sind oder in seinem Hoheitsgebiet Sendungen durchführen, Inländerbehandlung sowie Mindestrechte gegen Weitersendung, öffentliche Wiedergaben, Festlegungen und Vervielfältigung ihrer Sendungen (Art. 1, Gesetz vom 15.9.1965, BGBl. II 1234 m.spät.Änd.; Senderecht).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com