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Fifo

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    Inhaltsverzeichnis

    1. Allgemein
    2. Handels-/Steuerrecht

    Allgemein

    Kurzbezeichnung für First-in-first-out; Prioritätsprinzip (Priorität) der Warteschlangentheorie, nach dem zuerst ankommende Transaktionen zuerst bedient werden. Angewandt u.a. bei der Reihenfolgeplanung.

    Vgl. auch Hifo, Lifo, Lofo.

    Handels-/Steuerrecht

    Verfahren zur Bewertung gleichartiger Gegenstände des Vorratsvermögens (§ 256 HGB). Beim Fifo-Verfahren wird unterstellt, dass die zuerst gekauften Waren auch zuerst verbraucht oder weiterveräußert werden. Deshalb sind bei der Bewertung der Endbestände die Preise der letzten Einkäufe zugrunde zu legen.

    Steuerliche Anerkennung: nur möglich, wenn Fifo der tatsächlichen Verbrauchsreihenfolge entspricht.

    Vgl. auch Steuerbilanz.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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