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Finalprinzip
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Kostenrechnung:
Variante des (Kosten-)Verursachungsprinzips, das alle jene Kosten einer Leistung zuordnet, die um dieser Leistung willen bewusst in Kauf genommen worden sind. Das Finalprinzip verrechnet damit auf Kostenträger neben variablen Kosten auch anteilige fixe Kosten. Für Systeme entscheidungsorientierter Kostenrechnung ist das Finalprinzip deshalb nicht verwendbar.
II. Sozialpolitik:
Prinzip zur Grundlegung und Ausgestaltung sozialpolitischer Maßnahmen. Das Finalprinzip richtet Maßnahmen auf die Herstellung eines erwünschten Endzustandes aus (z.B. eigenständige soziale Sicherung auch der nichterwerbstätigen Frau).
Gegensatz: Kausalprinzip.
Zwischen beiden Prinzipien bestehen Rivalitätsbeziehungen.
Bedeutung: Der Trend geht in Richtung auf eine Verstärkung des „vorwärts” gewandten Finalprinzips, u.a. deshalb, weil die hohe Komplexität der sozialen Wirklichkeit nicht alle möglichen Ursachen sichtbar werden lässt, an die dann Sicherungsmaßnahmen anzuknüpfen hätten. Mit der Betonung des Aspekts der Finalität will die Sozialpolitik v.a. dazu beitragen, dass keine unerwünschten Lücken im Sicherungsnetz verbleiben.
Vgl. auch Sozialpolitik, Gestaltungsprinzipien.
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