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Finanzierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Maßnahmen der Mittelbeschaffung und -rückzahlung und damit der Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern.

    2. Formen: a) Außenfinanzierung:
    (1) Finanzierung durch bisherige Eigentümer (Eigenfinanzierung);
    (2) Finanzierung durch neue Eigentümer (Beteiligungsfinanzierung);
    (3) Finanzierung durch Gläubiger (Fremdfinanzierung).
    b) Innenfinanzierung:
    (1) Finanzierung durch Bindung von güter- und leistungswirtschaftlichen Überschüssen über die Minderung des Gewinns als Bemessungsgrundlage für Steuerzahlungen und Ausschüttungen (z.B. Finanzierung aus Abschreibungen, Finanzierung über die Dotierung von Rückstellungen);
    (2) Finanzierung durch Einbehaltung von ausschüttungsfähigem, aber nicht ausgeschütteten Überschuss (Selbstfinanzierung).

    3. Finanzierung im öffentlichen Bereich: duale Finanzierung.

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