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Forderungskauf

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kauf einer Forderung. Der Kaufvertrag ist vom Verkäufer durch Abtretung der Forderung (Forderungsabtretung) zu erfüllen. Der Verkäufer haftet für rechtlichen Bestand der Forderung, nicht für Beitreibbarkeit (§ 437 BGB). Abweichende Vereinbarungen zulässig.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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