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Fortbildung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Fortbildung ist neben der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung ein Teilbereich der Berufsbildung. Sie zielt i.e.S. auf jene Qualifikationen, die bereits in einem Ausbildungsberuf erworben wurden (§ 1 Berufsbildungsgesetz, BBiG); andernfalls ist weiter gefasst von Weiterbildung oder Umschulungen bzw. von Lebenslangem Lernen und Erhalt der Employability (Beschäftigungsfähigkeit) die Rede. Die im Rahmen einer Fortbildung erworbenen Qualifikationen werden meist mittels Prüfungen nachgewiesen, die etwa von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Hochschulen oder Berufsverbänden abgenommen werden. Einige Fortbildungen sind durch bundesweit gültige Rechtsverordnungen geregelt, die von den jeweils zuständigen Institutionen erlassen werden. Eine besondere Form der Fortbildung stellen die Unterweisungen dar, wie beispielsweise die sog. Sicherheitsunterweisungen nach § 12 Abs. 1, 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

    Vgl. berufliche Weiterbildung

     

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