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Fremdfinanzierung
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1. Begriff: Maßnahmen zur Beschaffung finanzieller Mittel, die im Kapitalüberlassungsvertrag meist erfolgsunabhängige Zins- und Tilgungszahlungen zusichern und dem Unternehmen Kapital für begrenzte Zeit zur Verfügung stellen (Finanzierung). Die Kapitalgeber sind Gläubiger.
2. Arten: Fremdfinanzierung kann nach verschiedenen Gesichtspunkten untergliedert werden, so nach dem Kreditgeber, der Fristigkeit, der Form der Besicherung oder der Ausgestaltung des Anspruchs der Gläubiger. Nach der Fristigkeit unterscheidet man z.B.:
(1) kurzfristige Fremdfinanzierung bis zu 90 Tagen;
(2) mittelfristige Fremdfinanzierung zwischen 90 Tagen und vier Jahren;
(3) langfristige Fremdfinanzierung bei vier Jahren und mehr. Durch vertragliche Vereinbarungen lässt sich die Fremdfinanzierung mit Eigenschaften der Eigenfinanzierung ausstatten, z.B. durch erweiterte Mitsprache- und Kontrollrechte, vollständige oder teilweise Erfolgsabhängigkeit (partiarische Darlehen, Gewinnschuldverschreibungen) und Verlängerungsoptionen. Solche „mezzaninen” Formen der Finanzierung sind bes. bedeutsam bei der Unternehmensgründung.
Vgl. auch Kreditfinanzierung, Marktfinanzierung, Mezzanine-Finanzierung, Schulden, Gesellschafterdarlehen.
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