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Fusionsbilanz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verschmelzungsbilanz; Sonderbilanz (Bilanz) bei der Verschmelzung von Rechtsträgern durch Neugründung; die Fusionsbilanz übernimmt die Aktiva und Passiva aller verschmolzenen Rechtsträger. Die Fusionsbilanz ist von dem neugegründeten Rechtsträger aufzustellen, sie ist dessen Eröffnungsbilanz.

    Vgl. auch Umwandlungsbilanzen.

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