Fusionsbilanz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verschmelzungsbilanz; Sonderbilanz (Bilanz) bei der Verschmelzung von Rechtsträgern durch Neugründung; die Fusionsbilanz übernimmt die Aktiva und Passiva aller verschmolzenen Rechtsträger. Die Fusionsbilanz ist von dem neugegründeten Rechtsträger aufzustellen, sie ist dessen Eröffnungsbilanz.
Vgl. auch Umwandlungsbilanzen.
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