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G 10

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Group of Ten, Zehner-Club, Zehner-Gruppe; 1962 gebildetes informelles Kooperationsgremium der zehn westlichen Hauptindustrieländer (Kanada, USA, Japan, Belgien, Frankreich, Bundesrepublik Deutschland, Italien, Niederlande, Schweden, Schweiz, Großbritannien) zur Abstimmung und Wahrung der gemeinsamen Währungsinteressen und der gegenseitigen Unterstützung bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten. Sitz in Paris. G 10 tagt zweimal jährlich unter Teilnahme von Repräsentanten des IWF, der OECD und des BIZ. Die Schweiz ist seit 1984 elftes Vollmitglied (bei Gründung erst nur assoziiert); Belgien ist assoziiertes Mitglied.

    G 10 und der IWF trafen 1962 die Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV). Aufgrund der damals erreichten umfassenden Konvertibilität der Währungen wurde ein Sonderkreditfond errichtet und die kurzfristigen Kapitalbewegungen freizügiger gestaltet, um durch diese Kredithilfen den Mitgliedsländern den Ausgleich der Zahlungsbilanzen zu erleichtern und die internationale Währungsordnung stabiler zu gestalten. Internationale Währungskrisen konnte G 10 nicht verhindern, deren Auswirkungen aber überwinden helfen. Der hohe Anteil ihrer Mitglieder an den Quoten des IWF ermöglicht es G 10, einen starken Einfluss auf die Politik des IWF zu nehmen. So initiierte G 10 u.a. die Schaffung der Sonderziehungsrechte (SZR).

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