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Gattungskauf
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Spezialfall des Kaufvertrags über eine Gattungssache (Gattungsschuld), z.B. Kauf einer bestimmten Menge Getreide, eines fabrikneuen Kraftwagens; es muss eine Sache mittlerer Art und Güte geliefert werden (§§ 243 I BGB, 360 HGB). Die Schuldrechtsreform hat die Unterschiede zwischen Gattungs- und Stückkauf weitestgehend beseitigt.
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