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Geldnutzen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Individueller Geldnutzen: Nutzen, den ein bestimmter Geldbetrag einem Wirtschaftssubjekt stiftet. Zu unterscheiden: a) Eigentlicher Geldnutzen (Geldbestandsnutzen), nicht-pekuniäre Erträge der Geldhaltung in Form von Sicherheit und Bequemlichkeit beim Tausch. Aufgrund des Geldnutzens ist die reale Geldmenge ein Argument der Nutzenfunktion und führt deshalb zum Realkassenhaltungseffekt.

    b) Derivativer Geldnutzen (Geldstromnutzen): identisch mit dem Nutzen der Güter, welche mit einem bestimmten Geldbetrag erworben werden.

    2. Volkswirtschaftlicher Geldnutzen: Nutzen, der einer Volkswirtschaft als Geldwirtschaft gegenüber einer Naturaltauschwirtschaft entsteht. Die Verwendung von Geld als allg. Recheneinheit und allg. Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel bietet anerkanntermaßen eine Reihe von Vorteilen, z.B. die Verringerung von Informations- und Transaktionskosten bei der Suche nach Tauschmöglichkeiten in sachlicher und zeitlicher Hinsicht und dadurch der Anreiz zu mehr Tauschhandlungen mit positiven kollektiven Wohlfahrtseffekten. Die Nachteile einer Geldwirtschaft, z.B. die Verselbstständigung des Geldsektors und die sozialen Kosten einer auf Mehrung des persönlichen Geldvermögens ausgerichteten Gesellschaft, werden demgegenüber i.d.R. geringer bewertet.

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