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Geldnutzen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Individueller G.: Nutzen, den ein bestimmter Geldbetrag einem Wirtschaftssubjekt stiftet. Zu unterscheiden: a) Eigentlicher G. (Geldbestandsnutzen), nicht-pekuniäre Erträge der Geldhaltung in Form von Sicherheit und Bequemlichkeit beim Tausch. Aufgrund des G. ist die reale Geldmenge ein Argument der Nutzenfunktion und führt deshalb zum Realkassenhaltungseffekt.

    b) Derivativer G. (Geldstromnutzen): Identisch mit dem Nutzen der Güter, welche mit einem bestimmten Geldbetrag erworben werden.

    2. Volkswirtschaftlicher G.: Nutzen, der einer Volkswirtschaft als Geldwirtschaft gegenüber einer Naturaltauschwirtschaft entsteht. Die Verwendung von Geld als allgemeine Recheneinheit und allgemeines Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel bietet anerkanntermaßen eine Reihe von Vorteilen, z.B. die Verringerung von Informations- und Transaktionskosten bei der Suche nach Tauschmöglichkeiten in sachlicher und zeitlicher Hinsicht und dadurch der Anreiz zu mehr Tauschhandlungen mit positiven kollektiven Wohlfahrtseffekten. Die Nachteile einer Geldwirtschaft, z.B. die Verselbstständigung des Geldsektors und die sozialen Kosten einer auf Mehrung des persönlichen Geldvermögens ausgerichteten Gesellschaft, werden demgegenüber i.d.R. geringer bewertet. Geldfunktionen: Tauschmittelfunktion, Recheneinheitsfunktion und Wertaufbewahrungsfunktion.

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