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Geldrente

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form des Schadensersatzes für Verlust oder Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit oder für Tötung des Unterhaltspflichtigen gemäß §§ 843 f. BGB. Bei wichtigem Grund kann der Verletzte auch Kapitalabfindung verlangen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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