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Revision von Geldrente vom 16.05.2008 - 10:41
Geldrente
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form des Schadensersatzes für Verlust oder Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit oder für Tötung des Unterhaltspflichtigen gemäß §§ 843 f. BGB. Bei wichtigem Grund kann der Verletzte auch Kapitalabfindung verlangen.
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