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GemeinschaftsmarkenVO

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    EG-Verordnung Nr. 40/94 (ABl EG 1994 Nr. L 11, 1 ff., zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19.2.2004, ABl EG Nr. L 70, 1 ff.), die das Recht der Gemeinschaftsmarke regelt. Die Verordnung enthält sekundäres Gemeinschaftsrecht der EU, nämlich das materielle Markenrecht (Art. 4 ff.), Regelungen über die Anmeldung (Art. 25 ff.) und die Eintragung der Gemeinschaftsmarke (Art. 36 ff.) sowie über Verzicht, Verfall und Nichtigkeit (Art. 49 ff.), das Beschwerdeverfahren und die Klage zum Gerichtshof (Art. 57 ff.) sowie bes. Vorschriften über Gemeinschaftskollektivmarken (Art. 64 ff.). Art. 73 ff. enthalten Verfahrensvorschriften.

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