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GemeinschaftsmarkenVO

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    EG-Verordnung Nr. 207/2009 (ABl. EU Nr. L 78, S. 1), die das Recht der Gemeinschaftsmarke regelt. Die Verordnung enthält sekundäres Gemeinschaftsrecht der EU, nämlich das materielle Markenrecht (Art. 4 ff.), Regelungen über die Anmeldung (Art. 25 ff.) und die Eintragung der Gemeinschaftsmarke (Art. 36 ff.) sowie über Verzicht, Verfall und Nichtigkeit (Art. 50 ff.), das Beschwerdeverfahren und die Klage zum Gerichtshof (Art. 58 ff.) sowie bes. Vorschriften über Gemeinschaftskollektivmarken (Art. 66 ff.). Art. 75 ff. enthalten Verfahrensvorschriften.

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