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Gemeinwirtschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Unmittelbar auf das Wohl einer übergeordneten Gesamtheit (Gemeinwohl) ausgerichtete wirtschaftliche Aktivitäten (Gemeinwirtschaftlichkeit). An die Stelle des der Privatwirtschaft zugrunde liegenden Gewinnziels tritt eine kollektive Nutzenmaximierung (theoretischer, nicht befriedigend gelöster Ansatz).

    2. Inhaltliche Abgrenzung (hat sich im Zeitablauf grundsätzlich gewandelt): a) Monistischer Ansatz: G. wird gleichgesetzt mit Planwirtschaft oder einem System kooperierender Genossenschaften.

    b) Dualistischer Ansatz: Neben dem privatwirtschaftlichen Sektor wird in G. ein staatswirtschaftlicher oder genossenschaftlicher Sektor, der den privatwirtschaftlichen Sektor zu ergänzen und mögliche negativen Folgen zu vermeiden bzw. zu kompensieren hat, als zweiter Teil der gesamten Wirtschaftsordnung gesehen.

    c) Pluralistischer Ansatz (wird i.Allg. heute vertreten): Gemeinwirtschaftliche Unternehmen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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