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gemischte Konten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Konten, die Bestände, Aufwendungen und Erträge enthalten, daher auch: Bestands-Erfolgs-Konten.

    1. Ein typisches gemischtes Konto ist das ungeteilte Warenkonto. Es enthält im Soll den Warenanfangsbestand (Bewertung zum Einstandswert) und Wareneinkäufe (zum Einstandspreis) und den Warenrohgewinn; im Haben die Warenverkäufe (zum Verkaufspreis) und den Warenschlussbestand (zum Einstandspreis).

    Abschluss:
    (1) durch körperliche Aufnahme des Warenschlussbestandes (Buchungssatz: Schlussbilanzkonto an ungeteiltes Warenkonto);
    (2) durch Ermittlung des Warenrohgewinns (Buchungssatz: ungeteiltes Warenkonto an Gewinn- und Verlustkonto).

    2. Nach den Buchführungsrichtlinien ist die Führung von gemischten Konten möglichst zu vermeiden, daher Auflösung ungeteilter Warenkonten in Warenbestands- und Warenerfolgskonten (z.B. Wareneinkaufskonto und Warenverkaufskonto).

    3. Wegen des Verrechnungsverbots gemäß § 246 II HGB dürfen Aufwendungen grundsätzlich nicht mit Erträgen verrechnet werden.

    Davon zu unterscheiden: Ausweis von Umsatzerträgen abzüglich Erlösschmälerungen, Anschaffungskosten abzüglich Liefererskonti, Saldierung von Bestandserhöhungen und Bestandsminderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen, Ausweis des Rohergebnisses bei kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften, Größenklassen.

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