Zitierfähige Version
- Revision von gemischtgenutztes Grundstück vom 15.02.2018 - 14:57
- Revision von gemischtgenutztes Grundstück vom 24.08.2017 - 16:41
- Revision von gemischtgenutztes Grundstück vom 14.11.2012 - 12:12
- Revision von gemischtgenutztes Grundstück vom 17.09.2009 - 13:31
- Revision von gemischtgenutztes Grundstück vom 13.07.2009 - 14:04
gemischtgenutztes Grundstück
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Grundstücksart im Sinn des Bewertungsgesetzes; relevant für Grundsteuerzwecke.
1. Begriff: Bebautes Grundstück, das teils Wohnzwecken, teils unmittelbar eigenen oder fremden gewerblichen oder öffentlichen Zwecken dient; ferner weder als Mietwohngrundstück oder Geschäftsgrundstück, noch als Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus anzusehen ist (§ 75 IV BewG).
2. Bewertung (Grundstücksbewertung): I.d.R. nach dem Ertragswertverfahren (§§ 76 I, 78 ff. BewG), (Ertragswert), ausnahmsweise nach dem Sachwertverfahren (§§ 76 III, 83 ff. BewG; Sachwert).
3. Für Zwecke der Erbschaftsteuer ist im Rahmen der Erbschaftsteuerreform eine Neuregelung der Bewertungsvorschriften für Grundbesitz vorgenommen worden. Die Bewertung wird demnach grundsätzlich unter Zugrundelegung des gemeinen Wertes erfolgen.
Vgl. auch Gebäudewert.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon