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Gentlemen's Agreement
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Früstückskartelle; Vereinbarung auf Treu und Glauben. 1. Allgemein: Eine auf die guten Sitten vertrauende, deshalb schriftlich nicht näher fixierte Abmachung zwischen zwei oder mehreren Partnern. Die Erklärungen werden ohne Rechtsfolgewillen abgegeben, weil der erstrebte Erfolg im Vertrauen auf das Wort des Partners oder mithilfe einer Bindung an den Anstand erreicht werden soll.
2. Kartellrecht: Kartellrechtliche Vereinbarung in Form von Absprachen, deren Beachtung außerrechtlichen Normen überlassen wird (Kartell). Nach § 1 GWB und Art. 81 I EGV unzulässig (Verbot von abgestimmten Verhaltensweisen) - Der Nachweis solcher Praktiken ist allerdings oftmals problematisch.
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