Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Geschäftsbanken vom 27.02.2013 - 19:00
- Revision von Geschäftsbanken vom 19.02.2018 - 16:00
- Revision von Geschäftsbanken vom 19.02.2018 - 12:29
- Revision von Geschäftsbanken vom 27.02.2013 - 19:00
- Revision von Geschäftsbanken vom 07.01.2013 - 17:31
- Revision von Geschäftsbanken vom 03.11.2010 - 08:45
- Revision von Geschäftsbanken vom 08.09.2009 - 09:38
- Revision von Geschäftsbanken vom 12.06.2008 - 18:13
Geschäftsbanken
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
alle Kreditinstitute i.S.d. KWG. Als Geschäftsbanken i.e.S. gelten in Deutschland nur solche Institute, die sich als Universalbanken mit allen wesentlichen Sparten des Bankgeschäfts befassen.
Gegensatz: Spezialbanken.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon