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Gesellschaftsblätter
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Für Bekanntmachungen der Aktiengesellschaft vorgesehene Publikationsmedien. Gesellschaftsblätter sind i.Allg. in der Satzung bestimmt. Durch Gesetz oder Satzung vorgeschriebene Bekanntmachungen (Publikationspflicht) durch die Gesellschschaftsblätter sind in den Bundesanzeiger einzurücken, daneben kann die Satzung andere Blätter oder elektronische Informationsmedien als Gesellschaftsblätter bezeichnen (§ 25 AktG).
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