Publikationspflicht
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die nach geltendem Handelsrecht den gesetzlichen Vertretern von Kapitalgesellschaften, eingetragenen Genossenschaften und anderen bestimmten Unternehmen obliegende Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie ggf. des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes. Umfang der Publikationspflicht ist abhängig von den Größenklassen der Unternehmen und Konzerne.
Vgl. auch Publizität.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung Bilanz Bilanzierung von Software Disagio Eigenkapital Ertrag Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Imparitätsprinzip Inventur Kapital Niederstwertprinzip Rechnungswesen Rückstellung Vermögensgegenstand Working Capital außerordentliche Aufwendungen gezeichnetes Kapital sonstige betriebliche Aufwendungen stille Gesellschaft
eingehend
Publikationspflicht
ausgehend
eingehend
Publikationspflicht
ausgehend