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Globalbudgetierung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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In einem Globalbudget erhalten Organisationseinheiten die Mittel für die Aufgabenerfüllung in Form einer "globalen" Netto-Gesamtsumme zugewiesen. Damit wird die sachliche und zeitliche Zweckbindung der Mittel im Haushaltsplan öffentlicher Verwaltungen aufgeweicht. Grundlage ist der haushaltsrechtliche Vermerk, der mit dem Haushaltsplan einer Gebietskörperschaft für organisatorische Teileinheiten von der zuständigen Legislative beschlossen wird. Aus Steuerungsperspektive soll der geringere Detaillierungsgrad der Globalbudgets durch den Abschluss einer Leistungsvereinbarung bzw. eines Kontrakts kompensiert werden. Globalbudgetierung in Verbindung mit Kontraktmanagement soll die Eigenverantwortung und Motivation der Verwaltungsmitglieder stärken und damit zugleich Wirtschaftlichkeitspotenziale ausschöpfen.
Globalbudgetierung ist zu einem zentralen Element der Verwaltungsreform international [New Public Management (NPM), Budgetierung] geworden. In Deutschland wird dabei regelmäßig nur von Budgetierung, d.h. ohne das Präfix Global- gesprochen.
Praktische Anwendung findet Globalbudgetierung recht breit z.T. im Ausland (z.B. Schweiz), und in Deutschland in größerem Umfang auf kommunaler Ebene sowie im Rahmen von Pilotprojekten u.a. in einzelnen Universitäten und Hochschulen. International gesehen, aber auch zwischen Kommunen in Deutschland besteht eine grosse Vielfalt an konkreter Ausgestaltung der Globalbudgetierung in Hinblick auf die Auflockerung der Zweckbindung. Welche sächlichen und zeitlichen Zweckbindungen aufgehoben oder gelockert werden, ist daher sehr unterschiedlich. Generell werden in Deutschland die Personalmittel i.d.R. nicht von der Globalbudgetierung umfasst.
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