Zitierfähige Version
- Revision von Gruppenarbeitsverhältnisse vom 19.02.2018 - 17:05
- Revision von Gruppenarbeitsverhältnisse vom 28.08.2017 - 10:54
- Revision von Gruppenarbeitsverhältnisse vom 28.02.2013 - 14:29
- Revision von Gruppenarbeitsverhältnisse vom 11.01.2010 - 13:22
- Revision von Gruppenarbeitsverhältnisse vom 17.07.2009 - 11:55
Gruppenarbeitsverhältnisse
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
bes. Formen des Arbeitsverhältnisses.
1. Eigengruppe: Arbeitnehmer bieten als Gruppe ihre Arbeitsleistung an (z.B. Musikkapelle). Einzelkündigungen sind in diesem Fall im Zweifel ausgeschlossen; liefert ein Gruppenmitglied einen Kündigungsgrund, so kann die ganze Gruppe gekündigt werden.
2. Betriebsgruppe (Akkord-Gruppe): Der Arbeitgeber schließt kraft seines Direktionsrechts eine Gruppe von Arbeitnehmern zusammen (z.B. Akkordkolonnen im Baugewerbe) und entlohnt sie nach dem von der Gruppe erzielten Arbeitsergebnis (Gruppenakkord). Zu beachten ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 I Nr. 13 BetrVG.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon