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Handelsfunktionen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Überbrückung räumlicher, zeitlicher, mengenmäßiger und qualitativer Spannungen zwischen Produktion und Konsum durch Distributionsorgane.

    Vgl. Abbildung „Handelsfunktionen“.

    Die Wahrnehmung von Distributionsfunktionen ist in einer arbeitsteiligen Marktwirtschaft notwendig; sie können sowohl von Produzenten als auch von Konsumenten, aber auch von Spezialisten, den Handelsbetrieben, ausgeübt werden. Wer in einer konkreten Situation welche Handelsfunktionen mit welcher Intensität übernimmt, hängt davon ab, wer die Funktionswahrnehmung zu den niedrigsten Kosten wahrnehmen kann oder die Macht hat, die Funktionswahrnehmung an sich zu ziehen oder zu verlagern. Jede Funktionsübernahme verursacht Kosten, sodass ein Entgelt gerechtfertigt ist. Die Lehre von den Handelsfunktionen hat das Ziel, den sich vornehmlich aus immateriellen Leistungen eines Handelsbetriebes ergebenden gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfungsbeitrag sichtbar zu machen. Über den Anteil an der Distributionsspanne und damit das jeweilige Entgelt für die Übernahme von Handelsfunktionen wird im Zuge der Lösung von Machtkonflikten im Absatzkanal verhandelt.

    Ansätze zur Konfliktlösung: Funktionsrabatte, Efficient Consumer Response (ECR). Die traditionellen Handelsfunktionen werden heute ergänzt um Funktionen der Redistribution sowie um Sozialfunktionen erweitert: Einkaufen als Freizeitbeschäftigung (Erlebnishandel), Handelsbetriebe als Ort menschlicher Kontakte.

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