Zitierfähige Version
- Revision von Handwerker vom 19.02.2018 - 16:52
- Revision von Handwerker vom 19.10.2017 - 16:14
- Revision von Handwerker vom 14.09.2017 - 17:41
- Revision von Handwerker vom 28.02.2013 - 16:28
- Revision von Handwerker vom 13.09.2010 - 14:51
- Revision von Handwerker vom 17.09.2009 - 12:00
- Revision von Handwerker vom 08.06.2009 - 11:28
Handwerker
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Gewerbetreibender, der Sachen handwerksmäßig be- oder verarbeitet. Alle selbstständigen Handwerker werden von der Handwerkskammer, dort in der Handwerksrolle und dem Verzeichnis der Inhaber von Betrieben zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Betriebe, geführt.
2. Handwerker ist grundsätzlich Istkaufmann, es sei denn, sein Unternehmen erfordert keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (Kannkaufmann).
3. Zur Überwachung der Vorschriften über die Eintragung sind die Organe des Handelsstandes und die Organe des Handwerkstandes eingeschaltet.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon