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Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    seit 1997 vom Statistischen Bundesamt für Deutschland errechneter Preisindex mit dem primären Ziel, die Vergleichbarkeit der Preisveränderungsraten zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu gewährleisten. Er beruht auf für alle Staaten verbindlichen gemeinsamen Methoden und Verfahren, die vom Statistischen Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) überwacht werden, und wird als Laspeyres-Index berechnet. Aus dem nationalen Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) werden Verbraucherpreisindizes für die Europäische Union (Europäischer Verbraucherpreisindex

    EVPI), für die Eurozone (Verbraucherpreisindex für die Europäische Währungsunion

    VPI-EWU) und für den Europäischen Wirtschaftsraum (Verbraucherpreisindex für den Europäischen Wirtschaftsraum

    VPI-EWR) als gewogene Durchschnitte errechnet. Als Gewicht fungiert dabei der private Verbrauch aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Die Umrechnung der unterschiedlichen Währungseinheiten innerhalb der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt mithilfe von Kaufkraftparitäten. Das Wägungsschema ist nicht für alle Staaten einheitlich geregelt, um nationale Besonderheiten im Verbrauch zu berücksichtigen. Im Gegensatz zum nationalen Verbraucherpreisindex für Deutschland, der auch zur Deflationierung und in Wertsicherungsklauseln Anwendung findet, dient der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) vorrangig zur Messung der Inflation. Die Europäische Zentralbank verwendet den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für die Europäische Währungsunion als Maßstab für die Geldwertstabilität des Euro. Außerdem dient er der Messung des Konvergenzkriteriums der Preisstabilität und war somit wichtig bei der Bildung der Europäischen Währungsunion bzw. wird dies für die Aufnahme weiterer Staaten künftig sein.

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