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Hauptzollamt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    örtliche Bundesbehörde für die Verwaltung der ZölleVerbrauchsteuern sowie der Abgaben im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften (§ 12 FVG). Weitere wichtige Aufgaben sind die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs über die Grenze, die Grenzaufsicht sowie die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung.

    Vgl. auch Zollamt.

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