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Hauptzollamt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    örtliche Bundesbehörde für die Verwaltung und Erhebung der ZölleVerbrauchsteuern, der Kraftfahrzeugsteuer und der Luftverkehrsteuer sowie der Abgaben im Rahmen der Europäischen Union (§ 12 FVG). Weitere wichtige Aufgaben sind die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs über die Grenze, die Grenzaufsicht, der Bekämpfung des Verbrauchsteuerschmuggels und der Geldwäsche, sowie die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Zum HZA gehörden die örtlichen Dienststellen (§ 1 Nr. 4 FVG: Zollamt). 

    Vgl. auch Generalzolldirektion, (vorm. Bundesfinanzdirektion), Zollkriminalamt (ZKA)Zollfahndungsamt und Zollverwaltung.

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