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Hauptzollamt
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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örtliche Bundesbehörde für die Verwaltung und Erhebung der Zölle, Verbrauchsteuern, der Kraftfahrzeugsteuer und der Luftverkehrssteuer sowie der Abgaben im Rahmen der Europäischen Union (§ 12 FVG). Weitere wichtige Aufgaben sind die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs über die Grenze, die Grenzaufsicht sowie die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Zum HZA gehörden die örtlichen Dienststellen (§ 1 Nr. 4 FVG: Zollamt).
Vgl. auch Generalzolldirektion, (vorm. Bundesfinanzdirektion), Zollkriminalamt, Zollfahndungsamt und Zollverwaltung.
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